Nur bei KFZ-Nutzung: Bitte Kopien von beiden Seiten des Führerscheins freiwillig hochladen. Bitte Fotos/Videos des KFZ von allen Seiten und bei Beschädigungen von innen - vor Fahrtantritt und bei Rückgabe - hochladen. Bitte beachten:
Keine Fotos - keine weitere Nutzung
Übernahme – Rückgabe des KFZ
1. Buchung und Berechtigung
• Der Nutzer reserviert das Fahrzeug über einen gemeinsamen Google-Kalender.
• Die Buchung wird mit Name, Datum, Uhrzeit und Zweck der Nutzung eingetragen.
• Nur registrierte und freigegebene Fahrer dürfen das Fahrzeug nutzen (vorherige Führerscheinkontrolle).
2. Schlüssel- und Fahrzeugzugang
• Der Schlüssel wird im Verein aufbewahrt. Der Zugang zum Vereinsbüro ist Voraussetzung zur Nutzung. Diese muss mit Oliver (Tel. 0170 9948998) abgesprochen werden.
• Die Aufbewahrung in einem Schlüsseltresor an der Gebäudeaußenseite mit PIN-Code ist geplant.
• Die PIN oder Zugangsdaten erhält der Nutzer erst nach erfolgter Anmeldung als Fahrer des Vereins.
3. Dokumentation bei Fahrzeugübernahme
• Der Nutzer fertigt bei Übernahme des Fahrzeugs Fotos vom Tankstand und sichtbaren Schäden an.
• Das Fahrtenbuch wird gewissenhaft nach Vorgabe der KFZ-Nutzungsvereinbarung sofort bei Beginn und Ende der Fahrt geführt.
• Falls Schäden vorhanden sind, dokumentiert er diese vor Fahrtantritt per Foto per Dateiupload (Website Mitmachen-KFZ) oder WhatsApp und Nachricht an den Verein (Vereinshandy +49 173 7038209,
post@human-aid-collective.de, WhatsApp).
4. Nutzung des Fahrzeugs
• Der Nutzer hält sich an die Nutzungsbedingungen
• Er achtet darauf, dass er das Fahrzeug mit der vorgegebenen Tankfüllung zurückgibt und es sauber hinterlässt.
5. Rückgabe des Fahrzeugs
• Der Nutzer parkt das Fahrzeug in der Nähe des Vereinsstandortes Weststraße 78, Chemnitz und hinterlegt eine Notiz am Schlüssel zum konkreten Abstellort.
• Er fertigt erneut Fotos vom Kilometerstand, Tankstand und eventuellen neuen Schäden an.
• Falls Schäden entstanden sind, meldet er diese unverzüglich per protokollierter Nachricht an den Verein.
• Der Schlüssel wird wieder im Vereinsraum bzw. künftig in den Schlüsseltresor oder die Schlüsselbox zurückgelegt.
6. Kontrolle durch den nächsten Nutzer oder den Verein
• Der nächste Nutzer führt vor Fahrtantritt die gleiche Dokumentation der Übernahme durch.
• Falls ein Schaden nicht gemeldet wurde, kann er dem zuletzt eingetragenen Fahrer zugeordnet werden.
• Der Verein kontrolliert die gesammelten Daten regelmäßig und greift nur bei Problemen ein.
7. Maßnahmen bei Verstößen oder Schäden
• Falls der Tank nicht gefüllt wurde, der Schlüssel fehlt oder Schäden nicht gemeldet wurden, kann eine Nachbelastung oder Nutzersperre erfolgen.
• Wiederholte Verstöße können zum Ausschluss des Nutzers von der Fahrzeugnutzung führen.
Nutzungsvereinbarung für das Vereinsfahrzeug
§ 1 Geltung der Vereinbarung
Mit Anmeldung als Fahrer beim Verein Human Aid Collective gilt folgender Vertrag konkludent
als gelesen, akzeptiert und vereinbart.
§ 2 Gegenstand der Vereinbarung
Der Verein stellt dem Nutzer das Fahrzeug Citroen Jumper Van 3,5 Tonnen zur Nutzung zur
Verfügung. Die Nutzung erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen.
§ 3 Nutzungszweck
1. Das Fahrzeug darf ausschließlich für satzungsgemäße Vereinszwecke genutzt werden.
2. Eine private Nutzung ist grundsätzlich untersagt.
§ 4 Dauer der Nutzung
1. Die Nutzungsdauer ist regelmäßig nach Absprache möglich.
2. Das Fahrzeug ist nach Beendigung der Nutzung unverzüglich an den Verein
zurückzugeben.
§ 5 Pflichten des Nutzers
1. Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und vor Fahrtantritt auf
Verkehrssicherheit zu prüfen.
2. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
3. Der Nutzer hat alle gesetzlichen Vorschriften und die StVO einzuhalten.
4. Bußgelder und sonstige Verstöße gehen zu Lasten des Nutzers.
5. Der Nutzer hat das Fahrzeug mit der vorhandenen Tankfüllung (Diesel, Ad Blue)
zurückzugeben.
6. Das Abstellen des Fahrzeuges soll in Nähe des Vereinssitzes, Weststraße 78, Chemnitz
erfolgen. Die jeweilige Parkposition wird bei Abgabe des Schlüssels auf einem Notizblatt
vermerkt.
7. Der Nutzer führt das Fahrtenbuch gewissenhaft: Jede einzelne Fahrt muss mit Datum,
Uhrzeit der Abfahrt und Ankunft, Start- und Zielort, gefahrenen Kilometern (Anfangs- und
Endstand des Kilometerzählers), dem Zweck der Fahrt (z. B. Vereinszwecke:
Spendentransport) und dem Namen des Fahrers dokumentiert werden. Die Eintragungen
müssen lückenlos, zeitnah und manipulationssicher erfolgen müssen. Es dient als
Nachweis gegenüber dem Finanzamt und der Versicherung.
§ 6 Versicherungsschutz
1. Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert.
2. Eine Vollkaskoversicherung mit folgender Beteiligung besteht:
o Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 100 Mio. EUR pauschal, 15 Mio. EUR je
geschädigte Person
o Fahrzeugversicherung: Vollkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung (SB), inkl.
Teilkasko mit 150 EUR SB
3. Der Nutzer haftet für Schäden, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind
oder die Versicherung Regress fordert.
4. Der Nutzer versichert, eine eigene Haftpflichtversicherung für die Abdeckung von
Selbstbeteiligungsschäden zu besitzen.
5. Es besteht unter anderem kein Versicherungsschutz für Schäden aus dem Gebrauch des
Fahrzeugs unter Beteiligung an Demonstrationen, wenn das Fahrzeug in einem hierfür
abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkung gebraucht wird.
§ 7 Alkohol- und Drogenverbot
1. Das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist strengstens
untersagt.
2. Bei Zuwiderhandlung haftet der Nutzer für alle entstandenen Schäden und rechtlichen
Konsequenzen.
§ 8 Verhalten bei Unfällen und Schäden
1. Jeder Unfall oder Schaden ist dem Verein unverzüglich zu melden. Tel: +49 173 7038209.
2. Der Nutzer verpflichtet sich, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen und ein
Unfallprotokoll zu erstellen. Dieses wird dem Verein zur Kenntnis gegeben.
3. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Verein durchgeführt werden.
4. Die Versicherungskarte der Württembergischen liegt im Fahrzeug. Betreut werden wir
durch Herrn Peter Koß, Frankenberg. Telefon: 037206 881830, Allgemeiner
Kundenservice Telefon: 0711 622 724433.
§ 9 Datenschutz
1. Der Verein speichert personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich zur
Abwicklung der Fahrzeugnutzung.
2. Die Speicherung erfolgt gemäß den Vorschriften der DSGVO und nur so lange wie
erforderlich. Die Speicherung der Fahrerlaubniskopie erfolgt freiwillig und kann auf
Nachfrage jederzeit gelöscht werden.
3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchsetzung von Ansprüchen oder
zur Schadensregulierung notwendig ist.
§ 10 Haftung des Vereins
1. Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch den Nutzer oder Dritte
verursacht werden.
2. Die Haftung des Vereins ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Diese Vereinbarung tritt mit der Anmeldung als Fahrer beim Verein in Kraft.
2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 06.03.2025